Ein paar Worte zum Urheberrecht

Bis zu 90 Jahre nach dem Tode des Autors ist ein Werk geschützt. Das heißt, dass es in keiner Form ohne Genehmigung veröffentlicht werden darf.

Der immer wieder gern verwendete Hinweis „Dieses Buch ist keine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts“ ist juristisch völliger Blödsinn: Schon die Weitergabe einer Kopie entspricht nicht mehr dem „privaten Gebrauch“!

Wie unschwer zu erkennen ist, befinden sich auch in dieser Sammlung geschützte Werke. In vielen Fällen habe die Genehmigung der Autoren. In vielen anderen Fällen weiß ich nichts über die Herkunft des Liedes und freue mich über jeden Hinweis – auch wenn das bedeutet, dass ich das Stück aus dem Netz nehmen muss!

Ich bemühe mich um richtige Angaben zu Autoren und Quellen. Wenn ich auf unsichere Quellen zurückgreifen musste (illegale Liederbücher oder Kopien ohne Herkunftsangabe), habe ich diese meist weggelassen. Bei näherem Interesse bitte ich dich, dir die Quelle selbst zu beschaffen! Viele der Quellen sind zu meinem Bedauern allerdings vergriffen.

Lizenz meiner eigenen Lieder

Creative Commons-Lizenzvertrag Meine Lieder (gekennzeichnet mit »Hraban«, »H. Ramm«, »Pan« oder ähnlich) stehen unter einer Creative Commons-Lizenz: Die nichtkommerzielle Nutzung (Aufführung, Veröffentlichung) ist erlaubt, wenn Urheber und Quelle angegeben werden. Die kommerzielle Nutzung oder Veränderung bedarf meiner ausdrücklichen Zustimmung.